ESG – Richtlinien

ESG (Environmental, Social and Governance also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) sind drei Kernfaktoren für die Nachhaltigkeit von Investmententscheidungen. Seit 2013 wird ein jährlicher Bericht zur Nachhaltigkeit und Einbezug von ESG Kriterien verfasst.


Viele Rating- und Research-Agenturen für Nachhaltigkeit arbeiten mit dem ESG-Ansatz. Zahlreiche Investoren, etwa die Mitglieder der UN Initiative für verantwortliches Investment (UN PRI – Principles for Resonsible Investments), integrieren wichtige ESG-Kriterien in ihren Analysen von Wertpapieren, so auch die MKW-Glücksstiftung.


Die ESG Anlagepolitik der MKW Glücksstiftung ist angelehnt an die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

Selbstverständlich sind für uns beispielsweise

Keine Rüstungs- / Waffenhersteller (Kriegswaffen, Streubomben etc.)

 

Keine Unternehmen die systematisch gravierende Umweltschäden verursachen

 

   (Tepco, Fukushima etc.)

 

Keine Unternehmen die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen

 

Keine Wertpapiere der Tabakindustrie erworben oder investiert werden


Weitere Ausschlusskriterien leiten sich ab aus den Richtlinien für ethisch nachhaltige Geldanlage der Kirche sowie den Key Performance Indicators für ESG der DVFA.

Dies bezieht sich auf beides, Anleihen und Aktien und ist immer in der Gesamtheit aller ausstehenden Wertpapiere, Aktien, Anleihen und Obligationen sowie aller Zwischenprodukte (Hybrids) gemeint.

Aus Respekt vor der Umwelt wurden ab 2014 angefallene Autofahrten zu
  mehr als 90 Prozent mit E-Mobilität, d.h. mit 100% E-Fahrzeugen zurückgelegt.

 

Mehr als 10 % der operativen Erträge der IfK wurden in den letzten 10 Jahren
  Jahren an die Stiftung zugewendet.

 

• „We eat our own cooking“